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& Dorfschreiber

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Puschendorf: Geplante Seniorenwohnanlage sorgt für Ärger

12. 09. 2019

Der Gemeinderat kommt mit der geplanten Wohnbebauung auf dem letzten freien Grundstück im Bebauungsgebiet Heimweg nicht recht voran. Die Politiker befürchteten gar, "ausgetrickst" zu werden.

Der verantwortliche Architekt vermochte in der jüngsten Ratssitzung kaum zur Klärung der Probleme beizutragen. Wie mehrfach berichtet, soll auf dem Grundstück in unmittelbarer Nähe zum angrenzenden Wald eine seniorengerechte Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten entstehen. Diese sollen entgegen ursprünglicher Pläne nun vermietet und nicht als Eigentumswohnungen verkauft werden.

Die Gemeinderäte hatten bisher alle vorgelegten Entwürfe mit großer Mehrheit abgelehnt. Statt des diesmal erhofften „Befreiungsschlags“ durch die detaillierten Erläuterungen des Architekten, auf den viele Gemeinderäte gebaut hatten, gab es im Gremium lange Gesichter und Wortmeldungen, bei denen die Enttäuschung durchklang.

Klaus Madinger und Karlheinz Auerochs, beide CSU, bemängelten, dass der Entwurf in mehreren Punkten nicht dem zum zweiten Mal geänderten Bebauungsplan entspreche. Zum einen weiche die Dachform an einigen Stellen von der Maßgabe begrünter Flachdächer ab. Und außerdem würde die maximal zusätzliche Höhe bei den Stützmauern hin zu den Nachbargrundstücken im Entwurf mehrfach überschritten. Nach Einschätzung des planenden Architekten jedoch bewegt sich der erarbeitete Entwurf gänzlich innerhalb des Bebauungsplans. Mit dem Einbau von Schrägdächern ließe sich einerseits ein weiteres Vollgeschoss umgehen und zudem wirke die Gesamtansicht nicht mehr so mächtig und kompakt wie bei dem Aufbau mit Flachdächern.

Bei der Planung der notwendigen 24 Stellplätze (zuzüglich zwei Besucherparkplätzen) setze man auf das Prinzip von Doppelparksystemen, die es bei der vorliegenden starken Hangneigung sogar zulassen, dass auf einem Stellplatz vier Fahrzeuge übereinander parken können. 

Bürgermeister Wolfgang Kistner lobte die „gefälligere“ Ansicht des Entwurfs und warnte davor nun strengere Kriterien als bei den meisten anderen Bauanträgen in diesem Wohngebiet anzulegen. Andere Gemeinderäte wollten unter allen Umständen den Eindruck vermeiden, „ausgetrickst“ worden zu sein.

Um eindeutige „rechtliche Sicherheit“ zu bekommen, ob die Bestimmungen des Bebauungsplans in sich schlüssig und rechtlich einwandfrei sind, wird der geänderte Bebauungsplan nach dem Beschluss des Gemeinderats zunächst den Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange zur Einsichtnahme und Prüfung vorgelegt.

 

Bild zur Meldung: Auf diesem Grundstück am Waldesrand soll eine barrierefreie Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten entstehen.